Vor­steu­er­abzug bei Sach­gründung einer GmbH durch Sach­einlage

A white Volkswagen van parked beside a modern building on a paved surface.

Im vor­lie­genden Fall gründete die alleinige Gesell­schafter-Geschäfts­füh­rerin (eine zuvor nicht unter­neh­me­risch tätige natür­liche Person) die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sach­gründung. Nach Abschluss des Gesell­schafts­ver­trags erwarb sie dafür einen Pkw und brachte diesen im Rahmen der Sach­gründung in die GmbH ein, die danach in das Han­dels­re­gister ein­ge­tragen wurde. Die Rechnung mit Umsatz­steuer war an die Gesell­schaf­terin unter der spä­teren Geschäfts­an­schrift der Gesell­schaft adres­siert, die von der Wohn­an­schrift der Gesell­schaf­terin abwich. Die GmbH ordnete den Pkw für Umsatz­steu­er­zwecke ihrem Unter­nehmen zu, nutzte das Fahrzeug aus­schließlich unter­neh­me­risch für ihre wirt­schaft­liche Tätigkeit und machte auch den Vor­steu­er­abzug für den Erwerb des Pkw geltend. Das Finanzamt ver­wehrte der GmbH den Vor­steu­er­abzug, da es sich um einen Erwerbs­vorgang im Pri­vat­ver­mögen der Gesell­schaf­terin gehandelt habe. Dies belege die Rechnung.

Die Richter des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts gaben der hier­gegen gerich­teten Klage der GmbH statt, denn nach dem Grundsatz der Neu­tra­lität der Mehr­wert­steuer stehe der Vor­steu­er­abzug aus dem Erwerb des Pkw der GmbH zu, sofern die Grün­dungs­ge­sell­schaf­terin selbst nicht zum Vor­steu­er­abzug berechtigt sei (Az. 5 K 111/24). Der Gesell­schaf­terin habe kein Vor­steu­er­abzug aus dem Erwerb des Pkw zuge­standen. Insofern habe umsatz­steu­erlich jedoch eine per­so­nen­über­grei­fende Zurechnung in der Unter­neh­mens­grün­dungs- phase zu erfolgen. Dem stehe nach Auf­fassung des Finanz­ge­richts auch nicht ent­gegen, dass die dies­bezüg- liche Rechnung an die Grün­dungs­ge­sell­schaf­terin unter der Geschäfts­an­schrift der GmbH adres­siert war. Die Richter berück­sich­tigten dabei die Argu­men­tation in einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Fall in Polen (Rs. C‑280/10 Polski Tra­wertyn), die auf den vor­lie­genden Streitfall über­tragbar sei.

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