Über­prüfung der Steu­er­be­güns­tigung von Ver­einen — Finanz­ämter infor­mieren über Abga­be­pflicht

Steuerbegünstigung von Vereinen

Viele Vereine könnten dem­nächst vom Finanzamt ein Infor­ma­ti­ons­schreiben zur Abgabe der Steu­er­erklä­rungen erhalten, da das Finanzamt in der Regel alle drei Jahre über­prüft, ob Vereine und andere Orga­ni­sa­tionen (z. B. Stif­tungen), die gemein­nützige, mild­tätige oder kirch­liche Zwecke ver­folgen (z. B. Sport- und Musik­vereine, För­der­vereine von Schulen oder Kin­der­ta­ges­stätten, Natur­schutz­vereine usw.), in der zurück­lie­genden Zeit mit ihren Tätig­keiten die Vor­aus­set­zungen für die Befreiung von der Kör­per­schaft- und Gewer­be­steuer erfüllt haben.

Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zustän­digen Finanzamt eine Steu­er­erklärung (Vor­druck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie u. a. Kopien ihrer Kas­sen­be­richte und Tätig­keits- bzw. Geschäfts­be­richte abgeben.

Da der Prü­fungs­zeitraum nicht bei allen Ver­einen zum gleichen Zeit­punkt endet, sind von der jetzt begin­nenden Über­prüfung nicht sämt­liche Vereine betroffen. Viele werden jedoch ein Anschreiben des Finanz­amtes erhalten, welches über die Abga­be­pflicht der Unter­lagen infor­miert.

Steu­er­be­güns­tigte Vereine, die keine steu­er­liche Beratung haben, müssten dann ihre Steu­er­erklärung bis zum 31.07.2026 ein­reichen.

Es kann ein Antrag auf Frist­ver­län­gerung gestellt werden, wenn Vereine nicht in der Lage sind, diese Frist ein­zu­halten. Über den Antrag ent­scheidet das für den Verein örtlich zuständige Finanzamt nach all­ge­meinen Grund­sätzen.

Die Steu­er­erklä­rungen sind grund­sätzlich elek­tro­nisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu über­mitteln.

Ver­ein­fachte Über­prüfung der Steu­er­be­freiung

Wurden im Prü­fungs­zeitraum nur geringe Ein­nahmen erzielt (ins­be­sondere steu­er­pflichtige Umsätze von weniger als 25.000 Euro pro Jahr), kann eine ver­ein­fachte Über­prüfung der Steu­er­be­freiung erfolgen. Hierfür muss zwingend der Vor­druck „Anlage zur Gemein­nüt­zig­keits­er­klärung“ (“Gem 1 — Anlage”) voll­ständig aus­ge­füllt und zusätzlich zur Kör­per­schaft­steu­er­erklärung (Vor­druck „KSt 1“ und „Anlage Gem“) ein­ge­reicht werden.

In diesem Fall müssen Kas­sen­be­richte oder sonstige Unter­lagen und Belege über die Ein­nahmen und Aus­gaben zunächst nicht ein­ge­reicht werden. Geschäfts- oder Tätig­keits­be­richte etc. müssen jedoch stets abge­geben werden. Diese Unter­lagen sowie der Vor­druck „Gem 1 — Anlage“ können über ELSTER an das zuständige Finanzamt über­mittelt werden. Hierzu steht das For­mular “Beleg­nach­rei­chung zur Steu­er­erklärung” zur Ver­fügung. Diese Unter­lagen können auch in Papierform beim Finanzamt ein­ge­reicht werden.

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