Mobiles Arbeiten vom Ausland aus möglich, Steu­er­liche Kon­se­quenzen bedenken!

In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer im Inland Wohnsitz oder gewöhn­lichen Auf­enthalt hat, ist mit seinem Welt­ein­kommen in Deutschland steu­er­pflichtig; die tat­säch­liche Besteuerung aus­län­di­scher Ein­künfte richtet sich jedoch nach den ein­schlä­gigen Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kommen (Frei­stellung oder Anrechnung).

Schwierig wird es, wenn man seine Arbeit in Deutschland behält, aber ganz ins Ausland zieht. In gewissen Posi­tionen lässt sich die meiste Arbeit selbst im son­nigen Süden erle­digen und für ein paar Bespre­chungen reicht die Couch oder das Gäs­te­zimmer beim Kol­legen oder im Hotel.

Für alles, was über übliche Urlaubs­reisen hinaus geht, sollte geplant werden, wer wann wie viel Home­office im Ausland machen darf. Bei langen und/oder wie­der­keh­renden Aus­lands­auf­ent­halten kann viel­leicht sogar die deutsche Lohn­steuer weg­fallen. Arbeit­geber müssen jedoch viel­leicht Lohn­steuer im Ausland ent­richten! Wenn Mit­ar­bei­tende, die nor­ma­ler­weise im Ausland arbeiten und dort Steuern, ggf. Sozi­al­ab­gaben zahlen, längere Zeit oder regel­mäßig in Deutschland sind, z. B. im Rahmen eines Pro­jekts, müssen diese evtl. in Deutschland ange­meldet werden!

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