Auch wenn viele wichtige steuerliche Änderungen bereits zu Beginn des Jahres 2026 wirksam werden, lohnen sich hinreichende Hinweise bereits für den Zeitraum ab März 2026 – gerade für Ihre Finanz- und Investitionsplanung.
Die meisten Maßnahmen gelten zwar ab dem 1. Januar 2026, ihre praktische Wirkung entfaltet sich über das erste Jahresquartal. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie jetzt kennen sollten:
1. Grundfreibetrag steigt – Entlastung für Alleinverdiener und Familien
Zum 1. Januar 2026 wird der steuerliche Grundfreibetrag erhöht. Einkommen bis zu 12.348 € bleiben damit steuerfrei (für Ehepaare entsprechend 24.696 €). Das bedeutet mehr Netto-Einkommen für viele Steuerpflichtige – auch über den März hinaus.
Praxis-Tipp: Die Anpassung wirkt sich automatisch in Ihrem Lohn- oder Einkommensteuerbescheid aus und kann Ihre Steuerlast deutlich senken, auch wenn Sie die Erklärung erst im Frühjahr einreichen.
2. Entfernungspauschale und Mobilitätsbonus
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 können Sie für Fahrten zur Arbeit pauschal 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer ansetzen – eine deutliche Erhöhung gegenüber dem bisherigen Satz.
Das kann sich besonders bei längeren Pendelstrecken steuerlich positiv auswirken, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Frühjahr 2027 erstellen.
3. Weitere Steuerentlastungen für Familien und Ehrenamtliche
Weitere wichtige Änderungen, die seit Januar 2026 greifen und auch später im Jahr relevant bleiben:
- Kindergeld & Kinderfreibetrag: Beide wurden angehoben, was sich positiv bei der Steuerberechnung auswirkt.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen: Durch Anhebung dieser Pauschalen verringert sich in vielen Fällen die Steuerlast für ehrenamtlich Tätige.
4. Praktische Hinweise zu Steuererklärungen und Fristen
Auch 2026 gelten klare Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung:
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: 1. März 2027
Werden diese Termine nicht eingehalten, drohen ggf. Verspätungszuschläge.
Fazit – Das sollten Sie für 2026 im Blick behalten
Viele steuerliche Änderungen aus dem Jahreswechsel wirken sich erst bei Ihrer nächsten Steuererklärung aus – häufig ab März 2026 bei der praktischen Vorbereitung.
Die Erhöhungen bei Grundfreibetrag, Pendlerpauschale, Familien- und Ehrenamtspauschalen können Ihre Steuerlast spürbar beeinflussen. Eine frühzeitige Planung lohnt sich – besonders im Hinblick auf Lohn- bzw. Einkommensteuer, Pendelwege, Familienstatus und mögliche Investitionen.
Persönliche Beratung lohnt sich
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