Das sollten Sie für 2026 im Blick behalten

Entlastung

Auch wenn viele wichtige steu­er­liche Ände­rungen bereits zu Beginn des Jahres 2026 wirksam werden, lohnen sich hin­rei­chende Hin­weise bereits für den Zeitraum ab März 2026 – gerade für Ihre Finanz- und Inves­ti­ti­ons­planung.

Die meisten Maß­nahmen gelten zwar ab dem 1. Januar 2026, ihre prak­tische Wirkung ent­faltet sich über das erste Jah­res­quartal. Hier die wich­tigsten Punkte, die Sie jetzt kennen sollten:


1. Grund­frei­betrag steigt – Ent­lastung für Allein­ver­diener und Familien

Zum 1. Januar 2026 wird der steu­er­liche Grund­frei­betrag erhöht. Ein­kommen bis zu 12.348 € bleiben damit steu­erfrei (für Ehe­paare ent­spre­chend 24.696 €). Das bedeutet mehr Netto-Ein­kommen für viele Steu­er­pflichtige – auch über den März hinaus.  

Praxis-Tipp: Die Anpassung wirkt sich auto­ma­tisch in Ihrem Lohn- oder Ein­kom­men­steu­er­be­scheid aus und kann Ihre Steu­erlast deutlich senken, auch wenn Sie die Erklärung erst im Frühjahr ein­reichen.


2. Ent­fer­nungs­pau­schale und Mobi­li­täts­bonus

Ab dem Ver­an­la­gungs­zeitraum 2026 können Sie für Fahrten zur Arbeit pau­schal 38 Cent pro Kilo­meter ab dem ersten Kilo­meter ansetzen – eine deut­liche Erhöhung gegenüber dem bis­he­rigen Satz.  

Das kann sich besonders bei län­geren Pen­del­strecken steu­erlich positiv aus­wirken, wenn Sie Ihre Ein­kom­men­steu­er­erklärung im Frühjahr 2027 erstellen.


3. Weitere Steu­er­ent­las­tungen für Familien und Ehren­amt­liche

Weitere wichtige Ände­rungen, die seit Januar 2026 greifen und auch später im Jahr relevant bleiben:

  • Kin­dergeld & Kin­der­frei­betrag: Beide wurden ange­hoben, was sich positiv bei der Steu­er­be­rechnung aus­wirkt.  
  • Übungs­leiter- und Ehren­amts­pau­schalen: Durch Anhebung dieser Pau­schalen ver­ringert sich in vielen Fällen die Steu­erlast für ehren­amtlich Tätige.  

4. Prak­tische Hin­weise zu Steu­er­erklä­rungen und Fristen

Auch 2026 gelten klare Fristen für die Abgabe Ihrer Steu­er­erklärung:

  • Ohne Steu­er­be­rater: 31. Juli 2026
  • Mit Steu­er­be­rater: 1. März 2027

Werden diese Termine nicht ein­ge­halten, drohen ggf. Ver­spä­tungs­zu­schläge.  


Fazit – Das sollten Sie für 2026 im Blick behalten

Viele steu­er­liche Ände­rungen aus dem Jah­res­wechsel wirken sich erst bei Ihrer nächsten Steu­er­erklärung aus – häufig ab März 2026 bei der prak­ti­schen Vor­be­reitung.

Die Erhö­hungen bei Grund­frei­betrag, Pend­ler­pau­schale, Familien- und Ehren­amts­pau­schalen können Ihre Steu­erlast spürbar beein­flussen. Eine früh­zeitige Planung lohnt sich – besonders im Hin­blick auf Lohn- bzw. Ein­kom­men­steuer, Pen­delwege, Fami­li­en­status und mög­liche Inves­ti­tionen.


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