Bun­desrat stimmt dem Gesetz für ein steu­er­liches Sofort­pro­gramm zu

Close-up view of a complex industrial gear mechanism in black and white.

Der Bun­desrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz für ein steu­er­liches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm zur Stärkung des Wirt­schafts­standorts Deutschland ein­stimmig zuge­stimmt. Es sieht vor, dass Unter­nehmen ihre Aus­gaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Ab dem Jahr 2028 soll schritt­weise die Kör­per­schaft­steuer gesenkt werden — von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032.

Bund und Länder hatten sich vorab über die umstrittene Finan­zie­rungs­frage geeinigt. Die Bun­des­re­gierung hat eine Pro­to­kol­lerklärung im Bun­desrat abge­geben: u. a. werden die Min­der­ein­nahmen der Länder und Kom­munen aus dem Gesetz zum steu­er­lichen Sofort­pro­gramm über das Son­der­ver­mögen „Infra­struktur und Kli­ma­neu­tra­lität“ quer­fi­nan­ziert.

Das Gesetz muss nun noch gegen­ge­zeichnet, aus­ge­fertigt und im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kündet werden. Einige Rege­lungen, u. a. die degressive Abschreibung, treten dann bereits rück­wirkend zum 01.07.2025 in Kraft.

Ein ein­faches und pra­xis­nahes Zah­len­bei­spiel soll den Unter­schied zwi­schen linearer und degres­siver Ab- schreibung nach dem neuen Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm (30 % degressiv) ver­deut­licht:

Anschaffung eines neuen Geräts am 01.07.2025:

  • Anschaf­fungs­kosten: 100.000 Euro
  • Nut­zungs­dauer: 5 Jahre
  • Abschreibung linear: 100.000 Euro/5 Jahre = 20.000 Euro p. a.
  • Abschreibung degressiv: 30 % auf den Rest­buchwert p. a.

Ergebnis:
Im ersten Jahr liegt die degressive AfA bei 15.000 Euro statt 10.000 Euro
In den ersten drei Jahren:
Degressiv: ca. 58.350 Euro
Linear: nur 50.000 Euro

Fazit:
Ein höherer Aufwand in den ersten Jahren mindert früher die Steu­erlast, was einen Vorteil für Inves­ti­tionen und Liqui­dität erbringt.

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