Mel­de­pflicht für Regis­trier­kassen ab 2025

two women sitting at a table with a tablet

Ab dem 01.01.2025 müssen Unter­nehmer ihre elek­tro­ni­schen Regis­trier­kassen beim Finanzamt melden. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­terium hat nun ein elek­tro­ni­sches Mel­de­ver­fahren über „Mein ELSTER“ ein­ge­führt, das die bisher aus­ge­setzte Mel­de­pflicht akti­viert.

Im Ein­zelnen müssen Unter­nehmer fol­gende Infor­ma­tionen über­mitteln, unab­hängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden (laut BMF-Schreiben vom 28.06.2024):

- Art des Kas­sen­systems
- Seri­en­nummer
- Anschaf­fungs- oder Außer­be­trieb­nah­me­datum
- Art der tech­ni­schen Sicher­heits­ein­richtung

Fol­gende Fristen und Beson­der­heiten gibt es:

- Für vor dem 01.07.2025 ange­schaffte Kassen: Meldung bis 31.07.2025
- Für nach dem 01.07.2025 ange­schaffte Kassen: Meldung innerhalb eines Monats
- Jede Kasse muss einer Betriebs­stätte zuge­ordnet werden
- Wechsel der Betriebs­stätte ist mel­de­pflichtig

Obwohl Ver­stöße nicht direkt mit Buß­geldern belegt sind, können sie zu einer höheren Risi­koklas­si­fi­zierung bei Betriebs­prü­fungen führen. Die Meldung kann auch durch Bevoll­mäch­tigte wie Steu­er­be­rater oder Kas­sen­händler erfolgen.

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