Seit mehr als 100 Tagen befindet sich Deutschland nun zum wiederholten Male im Lockdown - das wirtschaftliche und soziale Leben ist anhaltend eingeschränkt. Viele Unternehmen - selbst die, die nicht komplett geschlossen sind - merken deutlich die Auswirkungen.
Seit dem 10. Februar 2021 ist das Antragsportal des BMWI zur Beantragung der Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Die ersten Abschlagszahlungen sollen laut Medienberichten bereits erfolgt sein, die regulären Auszahlungen der Hilfen starten voraussichtlich ab März 2021.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das neue Hilfsprogramm geben:
Die Höhe der Zuschüsse zu den Fixkosten ist abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs.
Die Antragstellung hat zwingend über einen „prüfenden Dritten“ (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten (einschließlich der Kosten für die geforderte Schlussabrechnung) sind im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig. Bis zum 31.08.2021 ist eine Antragstellung möglich.
Gern unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Antragsberechtigung und der Antragstellung sowie bei einer ggf. erforderlichen Beantragung einer Zwischenfinanzierung. Sprechen Sie uns an.
So erreichen Sie uns:
Susan Lösch Karsten Lorenz
+49 172 3720048 +49 175 4415600
susan.loesch@adva-berater.de karsten.lorenz@adva-berater.de