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ADVA Berater

Jahresabschluss

Lassen Sie uns Erfolgsbilanz ziehen!

Der Jahresabschluss bietet Ihnen, Ihren Geschäftspartnern sowie möglichen Investoren einen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Des Weiteren ist der Jahresabschluss auch Grundlage für die Besteuerung. Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist gesetzlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Darunter zählen im wesentlichen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Der Jahresabschluss birgt unterschiedliche und komplexe Anforderungen an verschiedene Unternehmenstypen und deren Adressaten. Für Unternehmen, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, ist ein Jahresabschluss in Form einer Einnahme- und Überschussrechnung ausreichend. Sie sind von der Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz befreit.

Kapitalgesellschaften und größere Unternehmen müssen bestimmte Bilanzierungsvorschriften einhalten. Dazu gehört in jedem Fall die Aufstellung einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. In manchen Fällen ist es überdies notwendig, einen Anhang sowie einen Lagebericht auszuweisen. Auch die Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses variieren je nach Art und Größenklasse Ihres Unternehmens.

Wir legen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, um deren individuelle Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.

In einem gemeinsamen Bilanzgespräch werden alle Zahlen für Sie aufbereitet und Handlungsempfehlungen für die Zukunft abgeleitet.

Bilanz
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