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ADVA Berater

MehrWERT-Video: GWG – Was müssen Unternehmen beachten

Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, sind Gegenstände des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar, beweglich sowie abnutzbar sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als 800 € betragen. Seit dem 01.01.2018 gelten für ihre Abschreibung neue Regelungen. Karsten Lorenz, Geschäftsführer und Steuerberater der ADVA BERATER, erklärt in der dritten ADVA BERATER MehrWERT Videofolge, welche Regelungen Sie dabei beachten müssen.

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Das nächste ADVA BERATER MehrWERT-Video erscheint am Dienstag, den 24. September 2019 zum Thema: „Urlaubsbeihilfen“.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Ihre Ansprechpartner:

  • Karsten Lorenz, Steuerberater
  • Susan Lösch; Steuerberaterin
  • Telefon: 0351 – 8212960

 

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