Die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ ist bis zum 31.12.2020 begrenzt. Laut Information des sächsischen Wirtschaftsministeriums stehen dafür ca. 27 Mio.€ zur Verfügung.
Wie immer gilt: der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Haben Sie Fragen zur Richtlinie „Regionales Wachstum“ oder anderen Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründungen, Wachstum und Nachfolge in Sachsen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Dann kontaktieren Sie uns!
Ihre Ansprechpartner: Christian Brade und Matthias Preuß
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