- Unternehmensplanung erbringen. Gleichzeitig kann die Planung aufzeigen, dass der Unternehmer nach überstandener Krise auch in der Lage ist, die erhaltenen Förderdarlehen zurückzuzahlen.
- Verwendung der Fördermittel
Bei der Verwendung der Fördermittel ist zwingend auf die Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinie zu achten. In der Regel sind die Mittel dafür bestimmt, den laufenden Liquiditätsbedarf des Unternehmens zu sichern. Das bedeutet, dass zum Beispiel in früheren Zeiten aufgelaufene Verbindlichkeiten oder auch andere Darlehen damit nicht zurückgeführt werden dürfen. Insbesondere Einzelunternehmen und kleine Personengesellschaften befinden sich hierbei in einer besonderen Situation, da der Übergang zwischen betrieblichen und privaten Ausgaben häufig unscharf ist. So darf zum Beispiel der Zuschuss des Bundes nicht für private Lebenshaltungskosten des Unternehmers verwendet werden, dagegen beinhaltet das sächsische Soforthilfe Darlehen einen Unternehmerlohn von bis zu 6.500 € für vier Monate (1.625 € pro Monat). Eine genaue Dokumentation der Mittelverwendung ist daher ratsam. Im schlimmsten Fall kann sonst ein Betrugsvorwurf im Raum stehen.
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