Zur Minimierung der wirtschaftlichen Folgen in der Corona-Krise hat die deutsche Bundesregierung angekündigt, zu tun, „was nötig ist“!
Unter diesem Motto hat es eine rasante Entwicklung in den vergangenen Tagen gegeben, die noch nicht abgeschlossen ist. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Finanzierungshilfen für Unternehmen geben, welche von Seiten der öffentlichen Finanzierungspartner aktuell zur Verfügung gestellt werden.
100% Zuschuss des Bundes zu Beratungsleistungen
Der Bund möchte von Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, in dem er Beratungsleistungen im Wert von 4.000 Euro mit 100% bezuschusst. Dafür hat er das Förderprogramm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ des BAFA ergänzt. Das Ziel dabei ist es, eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Unternehmen zu ermöglichen.
Folgende Eckpunkte gelten dabei:
100% Zuschuss zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten
maximal förderfähige Beratungskosten betragen 4.000 Euro
lediglich die Umsatzsteuer muss von dem Unternehmen getragen werden
Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an das Beratungsunternehmen, keine Vorfinanzierung der Beratungskosten notwendig
Antragstellung erfolgt online über die bewährte Plattform des BAFA
Möchten Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, die mit bis zu 100% bezuschusst werden? Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Soforthilfe-Zuschuss des Bundes
Seit heute können kleine Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, einen Zuschuss des Bundes beantragen.
Dabei können Unternehmen mit
bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro und
bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro erhalten.
Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Bundesländer. In Sachsen können die Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Für Antragsteller aus Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) der richtige Ansprechpartner. Hier wird der Bundeszuschuss in das bestehende Landeszuschussprogramm eingerechnet.
Gern unterstützen wir Sie bei der Auswahl und der Beantragung der infrage kommenden Förderungen.
Finanzierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Beantragung ab 15.04.2020 über eine Hausbank möglich
Konditionen:
für Investitionen und Betriebsmittel
100% Haftungsfreistellung durch die KfW
keine Sicherheiten notwendig
keine Risikoprüfung durch die Hausbank erforderlich
Kreditbetrag bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
max. 500.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern
max. 800.000 Euro bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern
Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt
Laufzeit beträgt 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre möglich
während der Kreditlaufzeit sind nur marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen) möglich
Voraussetzungen:
Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern
Unternehmen muss mindestens seit 01.01.2019 am Markt tätig sein
Gewinn in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre erzielt
Eine Beantragung ist noch nicht möglich, soll aber schnellstmöglich technisch umgesetzt werden.
Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:
KfW-Unternehmerkredit:
Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) von bis zu 80% für Betriebsmittel bei großen Unternehmen
Risikoübernahme von bis zu 90% für Betriebsmittel bei kleinen und mittleren Unternehmen
Öffnung auch für Großunternehmen
Antragstellung über die Hausbank
Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:
ERP-Gründerkredit:
Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) von bis zu 80% für Betriebsmittel bei großen Unternehmen
Risikoübernahme von bis zu 90% für Betriebsmittel bei kleinen und mittleren Unternehmen
Öffnung auch für Großunternehmen
Antragstellung über die Hausbank
KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro:
für Finanzierungen ab 25 Mio. Euro
KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen
Risikoübernahme bis zu 80% seitens KfW
Flexible Finanzierungsstrukturen
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Corona-Hilfen der KfW.
Finanzielle Hilfsmaßnahmen der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Soforthilfe-Darlehen Corona-Krise
Für Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, Jahresumsatz/Jahresbilanz bis zu 1 Mio. Euro
Für Unternehmen mit mehr als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und bis zu 100 Mitarbeitern (ab Mittwoch (späten Nachmittag), den 15.04.2020 Beantragung möglich)
zur Finanzierung des Liquiditätsbedarfes der kommenden 4 Monate
Konditionen:
Unternehmen unter 1 Mio. Euro Jahresumsatz: Darlehenshöhe: 5.000 Euro bis 50.000 Euro
Unternehmen ab 1 Mio. Euro Jahresumsatz: Darlehenshöhe: 5.000 Euro bis 100.000 Euro
Zinssatz: 0%
nachrangiges Darlehen
Laufzeit: 10 Jahre, bis 3 Jahre tilgungsfrei
Bonus von 10% bei Tilgung innerhalb der ersten 3 Jahre
20% Erlass, wenn das steuerlich festgestellte Jahresergebnis für das Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2023 nicht erreicht wird
Voraussetzungen:
Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen und bestehender Liquiditätsbedarf
wirtschaftlich gesundes Unternehmen per 31. Dezember 2019
Prognose von mindestens 20 % Umsatzrückgang für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise
Unternehmen mit mehr als 1 Mio. Jahresumsatz benötigen eine Erklärung eines sachverständigen Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Hausbank)
Hier finden Sie weitere Informationen zum Hilfsprogramm „Sachsen hilft sofort“.
Finanzierungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank Sachsen
Erhöhung des Bürgschaftsbetrages
Bisheriger Bürgschaftshöchstbetrag wird von 2,0 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro erhöht -> mögliches zu verbürgendes Kreditvolumen erhöht sich auf über 3,0 Mio. Euro
Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite
Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe statt bisher 60%
Halbierte Bearbeitungsgebühr
Reduzierter Turnus für die Bewilligungsausschüsse, statt 14-tägig nun wöchentlich
Zusagen von „Express-Liquidität“ – Bürgschaften von bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Hilfsprogrammen der Bürgschaftsbank.
Finanzielle Hilfe der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Soforthilfe Corona Brandenburg
für gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen
mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg
Konditionen
Zuschuss in Abhängigkeit der Zahl der Erwerbstätigen
bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 Euro,
bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro,
bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 Euro
Hier finden Sie weitere Informationen zur Soforthilfe Corona Brandenburg.
Zuschuss von der Stadt Dresden
Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler
nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 Euro
Antragsberechtigt sind haupterwerblich Tätige in allen Branchen mit Sitz in Dresden (Hauptsitz oder selbstständige Niederlassung),
die durch die Allgemeinverfügung oder die daraus resultierenden Folgen wirtschaftliche Einbußen von mindestens der Höhe der Zuwendung haben.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Dresdner Sofortprogramm.
Gern unterstützen wir Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Finanzierungsprogramme und der Antragstellung für die entsprechenden Programme sowie bei der Abstimmung mit den einzelnen Finanzierungspartnern.