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Update Aktuelle Finanzierung für Unternehmen in der Corona-Krise

Finanzierung

Zur Minimierung der wirtschaftlichen Folgen in der Corona-Krise hat die deutsche Bundesregierung angekündigt, zu tun, „was nötig ist“!

Unter diesem Motto hat es eine rasante Entwicklung in den vergangenen Tagen gegeben, die noch nicht abgeschlossen ist. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Finanzierungshilfen für Unternehmen geben, welche von Seiten der öffentlichen Finanzierungspartner aktuell zur Verfügung gestellt werden.

100% Zuschuss des Bundes zu Beratungsleistungen

Der Bund möchte von Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, in dem er Beratungsleistungen im Wert von 4.000 Euro mit 100% bezuschusst. Dafür hat er das Förderprogramm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ des BAFA ergänzt. Das Ziel dabei ist es, eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Unternehmen zu ermöglichen.

Folgende Eckpunkte gelten dabei:

  • 100% Zuschuss zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten
  • maximal förderfähige Beratungskosten betragen 4.000 Euro
  • lediglich die Umsatzsteuer muss von dem Unternehmen getragen werden
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an das Beratungsunternehmen, keine Vorfinanzierung der Beratungskosten notwendig
  • Antragstellung erfolgt online über die bewährte Plattform des BAFA

Möchten Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, die mit bis zu 100% bezuschusst werden? Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Soforthilfe-Zuschuss des Bundes

Seit heute können kleine Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, einen Zuschuss des Bundes beantragen.

Dabei können Unternehmen mit

  • bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro und
  • bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro erhalten.

Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Bundesländer. In Sachsen können die Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Für Antragsteller aus Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) der richtige Ansprechpartner. Hier wird der Bundeszuschuss in das bestehende Landeszuschussprogramm eingerechnet.

Gern unterstützen wir Sie bei der Auswahl und der Beantragung der infrage kommenden Förderungen.

Finanzierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

Beantragung ab 15.04.2020 über eine Hausbank möglich

Konditionen:

  • für Investitionen und Betriebsmittel
  • 100% Haftungsfreistellung durch die KfW
  • keine Sicherheiten notwendig
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank erforderlich
  • Kreditbetrag bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • max. 500.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern
    • max. 800.000 Euro bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern
  • Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt
  • Laufzeit beträgt 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre möglich
  • während der Kreditlaufzeit sind nur marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen) möglich

Voraussetzungen:

  • Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern
  • Unternehmen muss mindestens seit 01.01.2019 am Markt tätig sein
  • Gewinn in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre erzielt

Eine Beantragung ist noch nicht möglich, soll aber schnellstmöglich technisch umgesetzt werden.

Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

KfW-Unternehmerkredit:

  • Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) von bis zu 80% für Betriebsmittel bei großen Unternehmen
  • Risikoübernahme von bis zu 90% für Betriebsmittel bei kleinen und mittleren Unternehmen
  • Öffnung auch für Großunternehmen
  • Antragstellung über die Hausbank

Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:

ERP-Gründerkredit:

  • Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) von bis zu 80% für Betriebsmittel bei großen Unternehmen
  • Risikoübernahme von bis zu 90% für Betriebsmittel bei kleinen und mittleren Unternehmen
  • Öffnung auch für Großunternehmen
  • Antragstellung über die Hausbank

KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro:

  • für Finanzierungen ab 25 Mio. Euro
  • KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen
  • Risikoübernahme bis zu 80% seitens KfW
  • Flexible Finanzierungsstrukturen

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Corona-Hilfen der KfW.

Finanzielle Hilfsmaßnahmen der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Soforthilfe-Darlehen Corona-Krise

  • Für Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen,  Jahresumsatz/Jahresbilanz bis zu 1 Mio. Euro
  • Für Unternehmen mit mehr als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und bis zu 100 Mitarbeitern (ab Mittwoch (späten Nachmittag), den 15.04.2020 Beantragung möglich)
  • zur Finanzierung des Liquiditätsbedarfes der kommenden 4 Monate

Konditionen:

  • Unternehmen unter 1 Mio. Euro Jahresumsatz: Darlehenshöhe: 5.000 Euro bis 50.000 Euro
  • Unternehmen ab 1 Mio. Euro Jahresumsatz: Darlehenshöhe: 5.000 Euro bis 100.000 Euro
  • Zinssatz: 0%
  • nachrangiges Darlehen
  • Laufzeit: 10 Jahre, bis 3 Jahre tilgungsfrei
  • Bonus von 10% bei Tilgung innerhalb der ersten 3 Jahre
  • 20% Erlass, wenn das steuerlich festgestellte Jahresergebnis für das Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2023 nicht erreicht wird

Voraussetzungen:

  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen und bestehender Liquiditätsbedarf
  • wirtschaftlich gesundes Unternehmen per 31. Dezember 2019
  • Prognose von mindestens 20 % Umsatzrückgang für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise
  • Unternehmen mit mehr als 1 Mio. Jahresumsatz benötigen eine Erklärung eines sachverständigen Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Hausbank)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Hilfsprogramm „Sachsen hilft sofort“.

Finanzierungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank Sachsen

Erhöhung des Bürgschaftsbetrages

  • Bisheriger Bürgschaftshöchstbetrag wird von 2,0 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro erhöht ->  mögliches zu verbürgendes Kreditvolumen erhöht sich auf über 3,0 Mio. Euro

Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite

  • Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe statt bisher 60%
  • Halbierte Bearbeitungsgebühr
  • Reduzierter Turnus für die Bewilligungsausschüsse, statt 14-tägig nun wöchentlich
  • Zusagen von „Express-Liquidität“ – Bürgschaften von bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Hilfsprogrammen der Bürgschaftsbank.

Finanzielle Hilfe der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Soforthilfe Corona Brandenburg

  • für gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen
  • mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg

Konditionen

  • Zuschuss in Abhängigkeit der Zahl der Erwerbstätigen
  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 Euro,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 Euro

Hier finden Sie weitere Informationen zur Soforthilfe Corona Brandenburg.

Zuschuss von der Stadt Dresden

  • Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 Euro
  • Antragsberechtigt sind haupterwerblich Tätige in allen Branchen mit Sitz in Dresden (Hauptsitz oder selbstständige Niederlassung),
  • die durch die Allgemeinverfügung oder die daraus resultierenden Folgen wirtschaftliche Einbußen von mindestens der Höhe der Zuwendung haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Dresdner Sofortprogramm.


Gern unterstützen wir Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Finanzierungsprogramme und der Antragstellung für die entsprechenden Programme sowie bei der Abstimmung mit den einzelnen Finanzierungspartnern. 

Ihre Ansprechpartner:

Karsten Lorenz                                           Susan Lösch
+49 175 4415600                                      +49 172 3720048
karsten.lorenz@adva-berater.de      susan.loesch@adva-berater.de

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