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REGIONALES WACHSTUM FÖRDERT KLEINE UNTERNEHMEN 2022 Förderungen von bis zu 50% möglich

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Ab Montag, den 1. März 2022 soll wieder eine Antragstellung für das Programm „Regionales Wachstum“ möglich sein. Auf Basis dieser Richtlinie können kleine Unternehmen einen Investitionszuschuss von voraussichtlich bis zu 50.000 € erhalten.

Gern unterstützen die ADVA BERATER Ihr Vorhaben und helfen Ihnen bei der Beantragung dieses Zuschusses.

Wer wird durch die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ gefördert?

Mit der Förderung sollen Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen außerhalb der Ballungszentren Dresden, Leipzig und Chemnitz unterstützt werden. Der Freistaat stellt dafür rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

Gefördert werden kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie, des Dienstleistungsbereiches, der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit überwiegend regionalem Absatz, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen.

Unternehmen im Sinne der Förderung „Regionales Wachstum“ gelten als „klein“, wenn sie weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz bzw. die Bilanzsumme von 10 Mio. Euro nicht überschreiten.

Welche Branchen können die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ nutzen?

Im Gegensatz zu anderen Investitionszuschüssen ist diese Förderung für Unternehmen fast aller Branchen nutzbar. Dazu gehören Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie sowie aus dem Dienstleistungsbereich. Ausgeschlossen von einer Förderung werden insbesondere die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie bestimmte freie Berufe, wie Steuerberatung und Rechtsanwälte.

Wie hoch ist der Förderung für „Regionales Wachstum“?

Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Für Vorhaben im Landkreis Görlitz beträgt der Zuschuss bis zu 40%. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach einer Unternehmensnachfolge kann der Zuschuss bis zu 50% betragen. Unabhängig von den Fördersätzen ist der Zuschuss voraussichtlich auf 50.000 € begrenzt.

Welche Vorhaben können durch die Richtlinie „Regionales Wachstum“ gefördert werden?

Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben gehören Projekte, die der Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte dienen. Diese Vorhaben müssen eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Erweiterung des Angebotes,
  • Umsatzausweitung,
  • Prozessoptimierung oder
  • Verbesserung des Angebotes.

Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Dabei können beispielsweise Gebäude, Maschinen und Anlagen genannt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter förderfähig. Nicht förderfähig sind Investitionen für Grundstückserwerb, Ersatzbeschaffungen, nicht Betriebsnotwendiges, Fahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter, Geschäftsanteile, Planungsleistungen oder Finanzierungskosten.

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 3 Jahre im Unternehmen verbleiben.

Hinweise zur Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“:

Die Einzelheiten der neuen Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ ist bisher noch nicht veröffentlicht. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand.

In 2019 standen im Rahmen dieser Förderung ca. 27 Mio.€ zur Verfügung. Der Fördertopf war innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft. In der Neuauflage wurden nun laut Information des sächsischen Wirtschaftsministeriums rund 11,7 Mio. € bereitgestellt. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass der Förderrahmen innerhalb weniger Tage ausgeschöpft sein wird. Es heißt also: Schnell sein!

Wie immer gilt: der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm „Regionales Wachstum“ oder anderen Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründungen, Wachstum und Nachfolge in Sachsen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Dann kontaktieren Sie uns.

Ihre Ansprechpartner: Karsten Lorenz, Susan Lösch, Matthias Preuß


Tel. +49351 8212960
www.adva-berater.de

ADVA BERATER
Maxstraße 8
01067 Dresden

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