Ab dem 01.01.2027 müssen alle Arbeit­geber Ent­gelt­un­ter­lagen elek­tro­nisch führen

Die elek­tro­nische Führung von Ent­gelt­un­ter­lagen ist zwar bereits seit dem 01.01.2022 vor­ge­schrieben, bislang konnten sich Arbeit­geber jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen und ihre Unter­lagen wei­terhin in Papierform führen. Diese Über­gangs­re­gelung endet zum 31.12.2026. Mit dem Ende der Über­gangs­re­gelung gewinnt die Frage an Bedeutung, ob Ent­gelt­un­ter­lagen voll­ständig, ein­deutig zuge­ordnet und für Betriebs­prü­fungen ver­fügbar sind.

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